NEU * Unser Angebot: EQUUS Arabian Geschenk-Abonnement Info-KLICK

Unser Leserservice: EQUUS Arabian Jahresausgaben 2011 - 2022

Unsere Mediadaten - hier klicken

Newsletter-Service

Ich möchte regelmäßig Informationen der Zeitschrift EQUUS ARABIAN und über Angebote des EQUUS Medien Verlags UG per E-Mail erhalten. Meine E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem ich den Link „Abmelden“ am Ende eines Newsletters anklicke, der Bezug für weitere Newsletter findet dann nicht mehr statt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung zum Newsletters durch den Nutzer ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
captcha 
Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen
HINWEIS: Die 3 roten Zeichen bitte in das daneben stehende Feld eintragen ... und nicht vergessen, die Nutzungsbedingungen (AGB Newsletter) lesen und bestätigen. Erst dann erfolgt Ihre Newsletter-Anmeldung. Jeder durch uns verschickte Newsletter hat die Möglichkeit, den Newsletter-Bezug zu kündigen.

EQUUS Arabian Hengstregister 2023 online
LESE-KLICK


EQUUS Arabian Stud Presentation 2022 online
LESE-KLICK


Bei der Gebührenordnung für Tierärzte handelt es sich um eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift. Tierarztpraxen sind an die GOT gebunden und müssen ihre Abrechnungen im Rahmen dieser Vorgaben gestalten. Im Juli 2022 hat der Bundesrat die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeite Neufassung der GOT beschlossen. Seit dem 22. November 2022 ist diese gültig.

Die FN kritisiert verschiedene Punkte im Zusammenhang mit der neuen GOT 2022. Zum einen lehnt sie die Erhebung einer pauschalen Hausbesuchsgebühr für jeden Besitzer ab, dessen Pferd an einem Stall durch den Tierarzt untersucht beziehungsweise behandelt wird. Pferdepraktiker ist üblicher Weise darauf ausgelegt, als Fahrpraxis unterwegs zu sein. Das heißt, ein bestellen der Pferde in die Praxis ist in der Regel gar nicht möglich oder vorgesehen. Deshalb sieht die GOT die Berechnung eines Wegegeldes von 3,50 € pro Doppelkilometer vor (mind. 13 € pro Pferdeeigentümer). Die FN fordert die Rücknahme der Hausbesuchsgebühr für die Pferdefahrpraxis.

Damit im Zusammenhang steht die pauschale Einordnung des Pferdes als "nicht landwirtschaftlich genutztes Tier"‘, was die FN ablehnt. Die Kosten für eine Behandlung von Nutztieren sind niedriger als die Kosten für Haustiere. Bereits in der bisherigen GOT war es für die Behandlung von Pferden möglich, auch den zwei- oder dreifachen Gebührensatz abzurechnen. Die FN wehrt sich jedoch deutlich gegen die falsche Einordnung der Bundesärztekammer, nach der das Pferd kein landwirtschaftliches Nutztier darstellt. Das widerspricht der klaren Einordnung des Pferdes als landwirtschaftliches Nutztier, beispielsweise im EU Recht. Diese fehlerhafte Auslegung führt unter anderem dazu, dass eine tierärztliche Behandlung auf einem Pferdebetrieb mit dem im Normalfall nicht vorgesehenen Hausbesuch eines Kleintierpraktikers gleichgesetzt wird und sorgt für eine weitere Erhöhung der Tierarztkosten.

Die FN hat bereits Gespräche mit der Bundestierärztekammer geführt und fordert eine Klarstellung beziehungsweise Anpassung der fraglichen Punkte. Außerdem führen sie Gespräche mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Schließlich liegt die GOT in dessen Verantwortungsbereich und das BMEL muss auch die bindenden Vorgaben machen (fn-press).

Wer ist online?

Aktuell sind 45 Gäste und keine Mitglieder online

dearzh-TWcsnlenfrhuitplptruskslessvtr

Abo-Info

Sie möchten EQUUS ARABIAN abonnieren?

Jahres-Abo oder Schnupper-Abo oder Geschenk-Abo? Dann bitte HIER KLICKEN.

Sie werden zu unserem SHOP Pferdemedien.de weitergeleitet.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.