Bei der Gebührenordnung für Tierärzte handelt es sich um eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift. Tierarztpraxen sind an die GOT gebunden und müssen ihre Abrechnungen im Rahmen dieser Vorgaben gestalten. Im Juli 2022 hat der Bundesrat die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeite Neufassung der GOT beschlossen. Seit dem 22. November 2022 ist diese gültig.
Die FN kritisiert verschiedene Punkte im Zusammenhang mit der neuen GOT 2022. Zum einen lehnt sie die Erhebung einer pauschalen Hausbesuchsgebühr für jeden Besitzer ab, dessen Pferd an einem Stall durch den Tierarzt untersucht beziehungsweise behandelt wird. Pferdepraktiker ist üblicher Weise darauf ausgelegt, als Fahrpraxis unterwegs zu sein. Das heißt, ein bestellen der Pferde in die Praxis ist in der Regel gar nicht möglich oder vorgesehen. Deshalb sieht die GOT die Berechnung eines Wegegeldes von 3,50 € pro Doppelkilometer vor (mind. 13 € pro Pferdeeigentümer). Die FN fordert die Rücknahme der Hausbesuchsgebühr für die Pferdefahrpraxis.
Damit im Zusammenhang steht die pauschale Einordnung des Pferdes als "nicht landwirtschaftlich genutztes Tier"‘, was die FN ablehnt. Die Kosten für eine Behandlung von Nutztieren sind niedriger als die Kosten für Haustiere. Bereits in der bisherigen GOT war es für die Behandlung von Pferden möglich, auch den zwei- oder dreifachen Gebührensatz abzurechnen. Die FN wehrt sich jedoch deutlich gegen die falsche Einordnung der Bundesärztekammer, nach der das Pferd kein landwirtschaftliches Nutztier darstellt. Das widerspricht der klaren Einordnung des Pferdes als landwirtschaftliches Nutztier, beispielsweise im EU Recht. Diese fehlerhafte Auslegung führt unter anderem dazu, dass eine tierärztliche Behandlung auf einem Pferdebetrieb mit dem im Normalfall nicht vorgesehenen Hausbesuch eines Kleintierpraktikers gleichgesetzt wird und sorgt für eine weitere Erhöhung der Tierarztkosten.
Die FN hat bereits Gespräche mit der Bundestierärztekammer geführt und fordert eine Klarstellung beziehungsweise Anpassung der fraglichen Punkte. Außerdem führen sie Gespräche mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Schließlich liegt die GOT in dessen Verantwortungsbereich und das BMEL muss auch die bindenden Vorgaben machen (fn-press).