Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat die Sanktionsregelungen bei Verstößen gegen das Tierwohl deutlich verschärft. Die entsprechenden Änderungen der Leistungsprüfungsordnung (LPO) und der Ausbildungsprüfungsordnung (APO) wurden vom Beirat Sport mehrheitlich beschlossen und treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Mit der Neuerung soll künftig noch konsequenter und klarer auf unreiterliches Verhalten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz reagiert werden können.
Der Strafrahmen wird in mehreren Punkten der LPO und APO erweitert. Zugleich wurden die Kriterien zur Strafzumessung überarbeitet, um Verstöße künftig einheitlicher und transparenter bewerten zu können.Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung der maximalen Geldbuße von bislang 25.000 Euro auf 50.000 Euro. Neu ist außerdem, dass bei Geldbußen ab 5.000 Euro die Hälfte des Betrags verbindlich zweckgebunden für den Tierschutz im Bereich Pferd eingesetzt werden muss.
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, etwa wenn eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit eines Pferdes vorliegt, ist künftig eine Sperre von mindestens zwölf Monaten vorgesehen, ergänzt um eine Geldbuße. Zuvor lag die Mindeststrafe in solchen Fällen bei sechs Monaten. (pferd-aktuell)